Nutzungsbedingungen: Mitarbeiter-App Badepark Bentheim GmbH & Co. KG
Die Mitarbeiter-App soll die Kommunikation im Unternehmen deutlich verbessern und v.a. auch Mitarbeitende ohne einfachen Zugang zu IT-Arbeitsplätzen erreichen. Durch diese digitale Form der Kommunikation können mehr Mitarbeiter direkt, schnell und sicher über wichtige Themen informiert werden. Gleichzeitig soll die Interaktion gestärkt werden, z. B. durch Kommentare, Bewertungen. Die App kann nur von Mitarbeitenden des Badepark Bentheim genutzt werden und ist Bestandteil der Unternehmenskommunikation.
Als Teilnehmende des Badepark Bentheim Social Intranets erklären sie sich mit den folgenden Punkten und mit den separat aufgeführten Hinweisen zum Datenschutz einverstanden.
Verschwiegenheitspflicht
Personenbezogene Daten, also alle Informationen, die sich auf einen benannten oder identifizierbaren Menschen beziehen, dürfen nicht unbefugt erhoben, genutzt, weitergegeben oder sonst verarbeitet werden. Verstöße gegen die geltende Vertraulichkeitsverpflichtung können nach Art. 83 der DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO), §§ 42 und 43 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geahndet werden. Eine Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung kann zugleich eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen und beispielsweise zu Abmahnung, fristloser oder fristgerechter Kündigung und/oder Schadensersatzpflichten führen.
Verhaltensregeln
Die Serviceorganisation und die Mitarbeitenden (im folgenden Nutzer genannt) sind sich darüber einig, dass die App freiwillig auf privaten, mobilen Endgeräten des Nutzers eingesetzt werden darf: Zum Lesen und Kommentieren der zur Verfügung gestellten Informationen sowie zur Interaktion mit weiteren in der App angemeldeten Nutzern. Das mobile Endgerät muss über ein Passwort geschützt sein.
Die Nutzung privater Endgeräte im Betrieb ist weiterhin nicht gestattet. Für die Nutzung während der Arbeitszeit stehen im Betrieb Arbeitsstationen zur Verfügung.
Ihre Kommentare
Bestimmte Inhalte können kommentiert oder mit „gefällt mir“ markiert werden (im Folgenden insgesamt „Kommentar“ genannt). Der Kommentar ist dann für alle registrierten Nutzer sichtbar. Der Kommentar kann jederzeit wieder gelöscht oder bearbeitet werden.
Badepark-Netiquette
Die Höflichkeitsformen und Verhaltensregeln, die bei einer Unterhaltung von Angesicht zu Angesicht einhalten wird, gilt auch im Social Intranet. Beleidigungen, Provokationen, Rufschädigung und Diskriminierung sowie Beiträge, die gegen das geltende Gesetz verstoßen sind im Social Intranet untersagt.
Kommentare müssen sich auf das Thema des jeweiligen Posts beziehen und die Nutzer*innen respektieren.
Nicht erlaubt sind folgende Inhalte:
- Sittenwidrige Äußerungen
- Persönliche Angriffe
- Aktivitäten, welche das einwandfreie Funktionieren der Intranet-Seiten beeinträchtigen
- Werbung, Kontaktanzeigen, kommerzielle Inhalte
- das Hochladen von Dokumenten mit schädlichen Viren
- Inhalte, die gegen die Rechte der Badepark Bentheim GmbH & Co. KG, ihrer Angehörigen und Dritter verstoßen
Urheberrecht
Das Urheberrecht muss bei Verwendung von fremden Inhalten wie Bildern, Texten und anderen Medien beachtet werden.
Rolle der Moderatoren respektieren
Die Moderatoren des Social Intranets helfen bei Fragen und Anregungen gerne weiter. Zudem achten sie auf die Einhaltung der Netiquette, um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen und für eine angenehme Atmosphäre zu sorgen. Bei Nichtbeachtung der Netiquette behalten sich die Moderatoren vor, Beiträge ganz oder teilweise zu löschen. Zudem kann der Moderator den Account eines Mitarbeiters bei wiederholter Missachtung deaktivieren.
Ihre Rechte auf Auskunft, Datenberichtigung, -löschung und -sperrung
Nach EU-DSGVO haben die Mitarbeitenden ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über deren gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten.
Anfragen an:
Quiply Technologies GmbH
Eupener Straße 165
50933 Köln Deutschland
E-Mail: hello@quiply.com
Tel.: 0221 975 815 10